Der Neufundländer
Herkunftsland
Kanada
Erscheinungsbild
Der Neufundländer ist ein
wohlproportionierter Hund. Er beeindruckt vor allem durch seine Grösse
und Aktivität. Der massive Knochenbau bewirkt weder ein schweres
Aussehen, noch behindert es den Hund bei der Arbeit.
Er ist von edler, majestätischer und kräftiger Erscheinung. Da er ein
Wasserhund ist, wird er als Rettungshund eingesetzt, eignet sich aber
auch ausgezeichnet als Wachhund. Rüden erreichen eine mittlere
Schulterhöhe von 71 cm, ihr Gewicht sollte 64-69 kg betragen, Hündinnen
sind etwa 66 cm gross bei einem Gewicht zwischen 50-54 kg.
Wesen
Er ist aussergewöhnlich gutmütig, anhänglich
und gelehrig.
Herkunft und Geschichte
Der Name geht zurück auf die 1497
entdeckte Insel der Brüder Sebastiano und Giovanni Caboto, auf der auch
die ersten Vorfahren gezüchtet worden sein sollen. An ein Leben auf
Schiffen gewöhnt, wurde diese Rasse von den Seemännern ausgebildet das
Tau an Land zu bringen, so dass die Schiffe festgebunden werden konnten.
Des weiteren wurde ihnen gelernt, über Deck gefallene Gegenstände zu
apportieren und ertrinkenden im Wasser zu Hilfe zu kommen. Von Seemännern
auf dem Schiff gehalten und mitgebracht, fand er bald auch Platz in Küstengegenden.
Wegen seines ruhigen angenehmen Wesens, seiner Selbstsicherheit und
seiner Eigenschaft als zuverlässiger Wachhund wurde er nebst seinen
vorzüglichen Eigenschaften als Wasserhund bald auch in Parks von Villen
als Wachhund gehalten. Diese kinderfreundliche Hunderasse ist in all den
verschiedenen Hundeverbänden weltweit renommiert.
Rassestandard
Gang: Der Gang ist locker, leicht
abrollend. In der Bewegung dürfen die Pfoten nicht nach innen gedreht
sein.
Fell
Haar: Es ist doppelt, flach anliegend und dicht, hat eine rauhe
Struktur, ist fettig und wasserabstossend. Bürstet man es gegen den
Strich, fällt es in seine natürlich Lage zurück. Die Vorderläufe
sind gut befranst. Die Hinterläufe sind schwach befranst; ohne
Brustfleck.
Farbe: Einzig zulässige Farben:
a) Schwarz: Blauschwarz , auch braune Anflüge zulässig. Kleine weisse
Abzeichen auf der Brust, auf den Zehen und an der Rutenspitze sind zulässig.
b) Braun: Schokoladen- oder bronzefarben; ansonsten gilt das gleiche wie
für die Schwarze Haarfarbe.
c) Landseer: Zulässig sind nur schwarz und weiss. Der Kopf ist
vorzugsweise weiss mit schmaler weisser Blässe, das Fell ist gleichmässig
gefleckt, die Kruppe bis zur Rute schwarz. Die Flecken sollen schön
geformt sein, Tupfen werden als Fehler angesehen.
Kopf
Kopf und Schädel: Der Kopf ist breit und massig, das
Hinterhauptbein gut ausgebildet. Der Stop ist nicht zu stark betont. Der
Fang ist kurz, klar umrissen und ziemlich quadratisch, mit kurzem feinen
Haar bedeckt.
Augen: Die Augen sind klein, dunkelbraun und tiefliegend. Die
Bindehaut ist nicht sichtbar. Die Augen stehen recht weit auseinander.
Hals: Er ist kräftig und zwischen den Schultern gut angesetzt.
Gebiss: Scherengebiss oder Zangengebiss. Die Zähne sind von den
Lefzen gut bedeckt.
Gliedmassen
Vorderläufe: Absolut gerade, gut bemuskelt; Ellenbogen gut und tief
am Körper anliegend.
Hinterläufe: Sehr gut und kräftig gebaut. Fehlerhaft und unerwünscht
sind kuhhessige Läufe. Allfällige Wolfskrallen (Afterzehen) werden
entfernt (vom Züchter in den ersten Lebenstagen).
Rumpf
Brust: Gut tiefliegend und verhältnismässig gross. Gut entwickelte
Rippen.
Rücken: Breit, obere Rückenlinie gerade. Die Nierenpartie ist
kräftig und gut bemuskelt und tonnenförmig.
Bauch: Nie aufgezogen.
Rute: Mittellang, reicht bis kurz unter das Sprunggelenk;
ziemlich dick, dicht behaart (jedoch nie fahnenförmig getragen, ohne
herabhängende Fransen). Im Ruhezustand hängt sie herab und ist am Ende
etwas aufgebogen: bei Erregung wird sie gestreckt getragen mit leichter
Aufwärtsbiegung. Stark abgewertet wird eine geringelte oder über den Rücken
aufgerollte Rute.
Fehler: Jede Abweichung vom vorgegebenen Standard wird als Fehler
abwertend mit Minuspunkten taxiert..
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